Alkohol am Steuer Strafe

Alkohol am Steuer Strafe: Das müssen Sie wissen

Wer mit Alkohol am Steuer erwischt wird, riskiert weit mehr als nur ein Bußgeld. Neben hohen Strafen drohen Führerscheinentzug, Punkte in Flensburg und oft auch eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU). In diesem Beitrag erfahren Sie alles Wichtige rund um Promillegrenzen, Strafen und wie Sie nach einem Alkoholverstoß wieder zurück zur Fahrerlaubnis finden.

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Schon geringe Mengen Alkohol am Steuer können zu empfindlichen Strafen, Punkten und Fahrverbot führen.
  • Ab 0,5 Promille drohen Geldbußen, Fahrverbote und Punkte in Flensburg.
  • Ab 1,1 Promille gilt man rechtlich als absolut fahruntüchtig. Es drohen Freiheitsstrafen und der Entzug der Fahrerlaubnis.
  • Eine MPU (Medizinisch-Psychologische Untersuchung) wird in der Regel angeordnet, wenn die Fahrt mit 1,6 Promille oder mehr erfolgt ist oder bei wiederholten Auffälligkeiten.
  • MPU Beratung Bara begleitet Sie professionell auf dem Weg zurück zum Führerschein mit Hilfe von erfahrenen Fachpsychologen für Verkehrspsychologie und individuellen Strategien.

Alkohol am Steuer: Strafe und Konsequenzen im Überblick

Wer mit Alkohol am Steuer erwischt wird, muss mit deutlichen rechtlichen und persönlichen Folgen rechnen. Dabei spielt es keine Rolle, ob Sie sich „noch fahrtüchtig“ fühlen: Das Gesetz zieht klare Grenzen.

 

In Deutschland gilt grundsätzlich die 0,5-Promillegrenze. Das bedeutet: Wer mit einem Blutalkoholwert ab 0,5 Promille fährt, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Schon darunter kann jedoch eine Strafe drohen, wenn Sie auffällig fahren oder einen Unfall verursachen.
Für Fahranfänger in der Probezeit und unter 21-Jährige gilt sogar 0,0 Promille, also absolutes Alkoholverbot am Steuer.

Strafe bei Alkohol am Steuer: Was droht konkret?

Die Strafe für Alkohol am Steuer hängt von mehreren Faktoren ab: Promillewert, Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer und eventuelle Wiederholungen.


Hier ein Überblick über die typischen Sanktionen:

Promillewert

Verstoßart

Mögliche Strafe

Weitere Konsequenzen

0,3 – 0,49 ‰

relative Fahruntüchtigkeit bei Ausfallerscheinungen

Geld- oder Freiheitsstrafe

3 Punkte, ggf. Führerscheinentzug

0,5 – 1,09 ‰

Ordnungswidrigkeit

500 – 1.500 € Geldbuße, 1–3 Monate Fahrverbot

2 Punkte in Flensburg

ab 1,1 ‰

Straftat (absolute Fahruntüchtigkeit)

Freiheitsstrafe bis 1 Jahr oder Geldstrafe

Entzug der Fahrerlaubnis, 3 Punkte

ab 1,6 ‰

MPU-Anordnung

Geld- oder Freiheitsstrafe

Medizinisch-Psychologische Untersuchung erforderlich

Wann wird eine MPU wegen Alkohol angeordnet?

Ab einem Wert von 1,6 Promille ordnet die Führerscheinstelle eine MPU an.
Auch bei wiederholtem Alkohol- oder Drogenkonsum, oder wenn mehrere Verkehrsverstöße unter Alkoholeinfluss vorliegen, ist eine Untersuchung Pflicht.
Hier wird geprüft, ob Sie wieder geeignet sind, ein Kraftfahrzeug zu führen.


Ziel ist, das eigene Verhalten ehrlich zu reflektieren, Einsicht zu zeigen und Strategien zu entwickeln, um dauerhaft abstinent oder kontrolliert zu bleiben.

Warum professionelle Vorbereitung entscheidend ist

Ein positives MPU-Gutachten ist kein Zufall. Es verlangt ehrliche Aufarbeitung, psychologisches Verständnis und Nachweise über Verhaltensänderung.
Hier kommt MPU Beratung Bara ins Spiel: Wir bieten maßgeschneiderte Vorbereitung mit erfahrenen Fachpsychologen für Verkehrspsychologie.

 

Unsere verkehrspsychologische Beratung hilft Ihnen, die Ursachen Ihres Fehlverhaltens zu erkennen und zu korrigieren – ohne Druck, aber mit Klarheit und Struktur.
So gehen Sie selbstbewusst und glaubwürdig in die MPU.

Bundesweite MPU-Beratung: flexibel und online

MPU Beratung Bara unterstützt Sie deutschlandweit: Ganz gleich, ob Sie die MPU Hamburg, die MPU Lübeck oder die MPU Itzehoe absolvieren müssen. Dank unserer MPU Vorbereitung online können Sie sich bequem von zu Hause aus professionell auf Ihre Untersuchung vorbereiten. So profitieren Sie überall von unserer Erfahrung, fachpsychologischen Begleitung und individuellen Betreuung.

Wie viel Alkohol am Steuer ist erlaubt?

Viele unterschätzen, wie schnell die Promille steigen.
Schon ein großes Bier (0,5 l) kann bei einem 80-kg-Mann rund 0,4 Promille bewirken, bei einer 60-kg-Frau sogar mehr.
Mit einem zweiten Getränk überschreiten Sie leicht die 0,5-Promillegrenze und riskieren den Führerschein.
Selbst wenn Sie sich noch sicher fühlen: Reaktionszeit, Wahrnehmung und Urteilsvermögen sind schon messbar eingeschränkt.

 

Wie viel Alkohol am Steuer erlaubt ist, hängt also nicht nur von der Menge ab, sondern auch von Körpergewicht, Trinkdauer und Nahrungsaufnahme.
Wer ganz sicher gehen will, bleibt beim Fahren vollständig alkoholfrei.

Fazit: Was nach Alkohol am Steuer wirklich zählt

Ein kurzer Moment der Unachtsamkeit oder Fehleinschätzung kann jahrelange Folgen haben: Führerscheinentzug, hohe Kosten, MPU, berufliche Einschränkungen.
Doch: Jeder kann die Situation wieder in den Griff bekommen.
Mit der richtigen Vorbereitung, fachkundiger Unterstützung und echter Veränderung gelingt der Weg zurück in die Mobilität.

 

Wenn Sie betroffen sind oder eine MPU wegen Alkohol bevorsteht:
Kontaktieren Sie MPU Beratung Bara.
Wir begleiten Sie seriös, individuell und erfolgreich mit Verkehrspsychologen, Fahreignungsberatern und viel Erfahrung auf dem Weg zu Ihrem neuen Start im Straßenverkehr.

FAQ: Alkohol am Steuer Strafe

Wie viel Alkohol am Steuer ist erlaubt?

In Deutschland gilt eine Grenze von 0,5 Promille. Wer darüber liegt, riskiert Bußgeld, Punkte und Fahrverbot. Für Fahranfänger und unter 21-Jährige gilt 0,0 Promille.

Eine Strafe droht bereits ab 0,5 Promille, selbst ohne Unfall oder Ausfallerscheinungen. Kommen Gefahr oder Unfall hinzu, gilt das schon ab 0,3 Promille als Straftat. Ab 1,1 Promille liegt absolute Fahruntüchtigkeit vor – dann droht Führerscheinentzug.

Die MPU wird ab 1,6 Promille verpflichtend angeordnet. Auch bei wiederholtem Alkohol- oder Drogenkonsum oder mehreren Verkehrsdelikten kann sie angeordnet werden. MPU Beratung Bara unterstützt Sie dabei, sich optimal auf die Untersuchung vorzubereiten.

Bei einer Ordnungswidrigkeit droht meist ein Fahrverbot von 1 bis 3 Monaten. Wird der Führerschein entzogen (ab 1,1 Promille), beträgt die Sperrfrist in der Regel 6 bis 12 Monate. Danach ist häufig eine MPU nötig, bevor Sie die Fahrerlaubnis zurückerhalten.

Eine erfolgreiche Vorbereitung gelingt am besten mit verkehrspsychologischer Beratung. Fachpsychologen bei MPU Beratung Bara helfen Ihnen, Ihr Verhalten glaubwürdig aufzuarbeiten und sich gezielt auf das verkehrspsychologische Gespräch vorzubereiten.