Für weitere Informationen über die jeweiligen Geschäftsstellen kontaktieren Sie uns bitte unter der kostenlosen Beratungshotline.

Mo.-Fr.: 09:00-19:00Uhr
0800 8336699

Unsere Leistungen

  • Informationsarbeit bzgl. des/der jeweils konsumierten Betäubungsmittel, Erklären von Sinn und Zweck des Fahreignungssystems und der von diesem an den Kunden gestellten Anforderungen, Abgleichen von Zielvorstellungen
  • Intensive Psychologische Beratung mit Aufarbeitung von:
    • Deliktvorgeschichte
    • Persönlichem Lebenslauf
    • Alkohol- oder Drogenlebenslauf
    • Einstellungs- und Persönlichkeitsentwicklung
    • Motivanalyse
    • Ist-Stand Ermittlung
    • Herausarbeiten vorhandener Ressourcen
    • Auf- oder Ausbau von erwünschten Verhaltensweisen
    • Stabilisierung derselben und laufende Auswertung
    • Rückfallprophylaktische Arbeit.
  • Anfertigung von transparenten und umfassenden Protokollen über die Beratungsstunden
  • Zur konkreten Vorbereitung auf die MPU zum Ende der Beratung hin: Zur Verfügung stellen derselben
  • Durchführen von Abschlussgesprächen als Generalprobe
  • Erstellen eines Abschlussberichtes (Teilnahmebescheinigung) inkl. Kopie an den Kunden
  • Beratung bezüglich der Notwendigkeit Art und Dauer von medizinischen Maßnahmen (wie Abstinenzkontrollen, Nachweisen bei Bluthochdruck oder Diabetes) und/oder psychotherapeutischen Maßnahmen
  • Kommunikation mit Medizinern falls nötig
  • Kommunikation mit Laboren
    • Bei unklarer Befundlage von Urin- oder Haarkontrollen oder speziellen Untersuchungen

Zusätzlich zur verkehrspsychologischen und medizinischen Beratung kümmern wir uns außerdem auch um sämtliche weitere Belange rund um die Wiedererlangung der Fahrerlaubnis!


Zu Beginn der Beratung und der MPU:

  • Übernahme von Klärung der Aktenlage - i. d. Regel durch:
    • Anforderung der Führerscheinhandakte bei der Fahrerlaubnisbehörde über uns oder einen Rechtsanwalt
    • Einholung einer Punkteauskunft aus dem FAER in Flensburg
    • In selteneren Fällen: Anforderung von Therapieberichten bei Kliniken, Anforderung von alten nicht vorgelegten oder beim Kunden vorhandenen Gutachten bei Begutachtungsstellen
  • Umfassende Aktenanalyse und Dokumentation derselben
  • Einleitung von Anträgen zur Sperrfristverkürzung falls möglich.
  • Kommunikation mit dem Arbeitsamt: Im Falle einer Übernahme der Beratungsmaßnahme durch die Arbeitsagentur


Während der Beratung und der MPU:

  • Kommunikation mit Anwälten
    • Bspw. im Falle einer Sperrfristverkürzung oder sonstigen laufenden Verfahren
  • Kommunikation mit Behörden:
    • Einholung von Informationen über die benötigten Unterlagen und Vorgehensweisen zur Antragsstellung bei den jeweiligen Behörden und Zur-Verfügung-Stellen der erlangten Informationen für den Kunden
    • Benennung der Begutachtungsstelle für Fahreignung
    • Erbitten von Fristverlängerungen zur Vorlage des Gutachtens falls nötig
    • Erfragen sonstiger Erfordernisse im individuellen Fall
  • Zusammenstellen sämtlicher Unterlagen die sie am Tag der MPU benötigen


Nach der Beratung und der MPU:

  • Gemeinsame Auswertung des Gutachtens
  • Erklären der letzten Schritte bis zum Erhalt des Führerscheindokuments
  • Erneute Benennung oder Antragsrücknahme falls nötig

Sperrfristverkürzung

Bei Entziehung der Fahrerlaubnis wird dem Betroffenen regelmäßig eine Sperrfrist auferlegt. Innerhalb dieser kann er keine Wiedererteilung der Fahrerlaubnis mehr beantragen. Sie beträgt mindestens 6 Monate und maximal 5 Jahre. Lässt sich die Sperrfrist verkürzen? Unter Umständen können Sie beim Gericht eine Verkürzung der Sperrfrist beantragen. Hierfür bedarf es jedoch einer triftigen Begründung und ggf. der freiwilligen Teilnahme an zusätzlichen Schulungen (wie einer MPU oder anderen Seminaren bei Begutachtungsstellen).

Eine Sperre wird im Verkehrsrecht immer wieder verhängt, vor allem wenn stark alkoholisierte Fahrer erfasst werden. In Bezug auf die Fahrtauglichkeit solcher Verkehrsteilnehmer treten schnell Zweifel auf. In solchen Fällen ist dann auch eine Verordnung zur Teilnahme an einer MPU möglich.


Eine solche Frist beträgt in der Regel zwischen neun und elf Monaten. Hier ist die Schwere des Verkehrsverstoßes ein wichtiger Faktor. Ohne Verkürzung können Betroffene erst drei Monate vor Ende der Sperre einen Antrag auf Neuerteilung stellen. Um die Fahrerlaubnis bzw. den Führerschein schneller wiederzuerlangen, bietet sich deshalb eine Sperrfristverkürzung an.


Sind Sie selbst betroffen und wollen in Bezug auf Ihren Führerschein die Sperrfrist verkürzen, sollten Sie sich am besten an einen Anwalt für Verkehrsrecht wenden. Dieser kann alle notwendigen Schritte zur Sperrfristverkürzung einleiten und Sie zu weiteren Handlungsoptionen beraten. Neben dem erfolgreichen Absolvieren eines MPU-Kurses können zusätzliche Schulungen dabei helfen, dass der eigenen Bitte auf Verkürzung nachgekommen wird. Unabhängig davon können Sie auch selbst einen Antrag bei der zuständigen Behörde bzw. dem Gericht einreichen, in dem Sie um Sperrfristverkürzung bitten.